Modul 1
Eco-Fahren
Durch das BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz) wird klar geregelt, dass alle Fahrer im Güter- und Personenverkehr, die gewerblich auf den Straßen unterwegs sind und einen Führerschein der Klassen C / CE, C1 / C1E, D / DE oder D1 / D1E besitzen, sich regelmäßig weiterbilden müssen.
Die Weiterbildungen werden in fünf verschiedenen Modulen aufgeteilt. Pro Modul werden sieben Stunden Weiterbildung fällig, bei insgesamt fünf Modulen, die regelmäßig alle fünf Jahre wiederholt werden müssen, beträgt die Weiterbildungszeit insgesamt 35 Stunden. Nach der Weiterbildung wird durch einen schriftlichen Nachweis, die Schlüsselzahl 95 in den Führerschein eingetragen.
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